Vorläufige Insolvenz, alle Infos hier ⚠️

Frau schaut aus Fenster von Off Camper aufs Meer in Korsika
Frau schaut aus Fenster von Off Camper aufs Meer in Korsika

Vorläufige Insolvenz

Fragen & Antworten

Die FreeVenture GmbH (Campervermietung Vanever) hat einen Insolvenzantrag gestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Rolf Pohlmann bestellt.
Leider mussten wir auch aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen des Insolvenzantragsverfahrens zwischenzeitlich Folgendes beschließen:
Der operative Geschäftsbetrieb wird am Sonntag, 16. August 2026 eingestellt.
Gebuchte Fahrzeuge können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr übergeben werden.
Du hast bestimmt viele Fragen. Hier findest du alle Antworten, die wir derzeit zur Verfügung stellen können.
Wir würden am liebsten alle Fragen sofort beantworten, leider können wir das nicht. Viele Entscheidungen sind noch offen und werden erst in den nächsten Tagen und Wochen geklärt. Was wir aber versprechen können ist: Alle Antworten, die wir schon haben, findest du hier. Diese Seite ist unser aktuellster Wissensstand. Auch unser Customer Service hat derzeit keine weiteren Infos. Daher ist es leider nicht zielführend, uns oder das Büro des vorläufigen Insolvenzverwalters nach weiteren Informationen zu fragen. Sobald es News gibt, kommen wir proaktiv auf dich zu.

Warum der Betrieb nicht weitergeführt werden kann

Der wichtigste Fahrzeuglieferant der FreeVenture GmbH, ein Konsortium verschiedener Camper-Hersteller, hat den Fahrzeugprogramm-Vertrag am 29.07.2026 wegen Zahlungsverzugs außerordentlich gekündigt und die weitere Nutzung von mehr als der Hälfte der insgesamt rund 430 Fahrzeuge der Gesellschaft untersagt. Wir rechnen damit, dass auch die weiteren Fahrzeuglieferanten entsprechende Nutzungsverbote aussprechen werden.
Vor allem aber ist eine weitere Fortführung des Mietbetriebs unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich nicht tragfähig: Da die allermeisten Kund:innen ihre Buchungen vollständig im Voraus bezahlt haben, würden bei einer Fahrzeugübergabe keinerlei Gelder an die FreeVenture GmbH mehr fließen. Gleichzeitig wären laufende Kosten – insbesondere Wertersatz an Fahrzeuglieferanten sowie Personal- und Betriebskosten – nicht zu decken. Hinzu kommt ein zwingendes insolvenzrechtliches Gebot: Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung („par condicio creditorum“) verbietet die Bevorzugung einzelner Gläubiger – also auch von Kund:innen mit bereits bezahlten Buchungen – gegenüber anderen Gläubigern. Die Forderung einer Kundin oder eines Kunden auf Fahrzeugüberlassung ist eine Insolvenzforderung, die nicht mehr durch Erfüllung bedient werden darf.

Was betroffene Kund:innen jetzt tun sollten

Ich bin gerade mit dem Camper unterwegs - Was soll ich tun?

Du kannst deine gebuchte Reise wie geplant beenden. Bitte bringe den Camper zur geplanten Rückgabezeit zur Station zurück.
Bei Problemen auf der Fahrt versucht unser Customer Support so gut es geht zu unterstützen.

Was passiert mit meiner bevorstehenden Buchung (Abholdatum ab Sonntag, 16. August 2026 oder später)?

Der operative Geschäftsbetrieb wird eingestellt. Die Buchungen werden durch uns storniert.
Gebuchte Fahrzeuge können daher nicht mehr übergeben werden.
Daraus folgt:
Kund:innen mit Direktbuchung über vanever.com (Zahlung per Überweisung)
Dein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags ist eine Insolvenzforderung. Du kannst diese Forderung nach der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim dann bestellten Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Über den genauen Zeitpunkt und das Verfahren werden alle bekannten Kund:innen gesondert und proaktiv informiert.
Kund:innen mit Zahlung per Kreditkarte oder PayPal
Bitte wende dich umgehend an deinen Kreditkartenanbieter oder an PayPal und beantrage eine Rückbuchung (sog. Chargeback). Dieser mögliche Anspruch richtet sich gegen den Zahlungsdienstleister und ist unabhängig vom Insolvenzverfahren. Handle dabei zügig, da für Chargebacks Fristen gelten.
Kund:innen mit Buchung über Check24
Check24 hält für die FreeVenture GmbH noch nicht ausgezahlte Buchungsgelder. Bitte wende dich direkt an Check24, um deine Ansprüche geltend zu machen. Check24 ist als Zahlungsintermediär dein erster Ansprechpartner für Rückforderungen aus über diese Plattform abgewickelte Buchungen.

Was passiert mit meiner Kaution?

Wenn du in der Vergangenheit mit uns verreist bist, kann es sein, dass du noch auf die Rückzahlung der Kaution wartest. Wir bitten unsere Kund:innen immer darum, die Kaution per Kreditkarte zu hinterlegen. Sollte das bei dir der Fall sein, wurde die Kaution nur blockiert und wird innerhalb von 4-6 Wochen wieder freigegeben. Falls du die Kaution per Überweisung / EC-Karte gezahlt hast oder noch etwaige Erstattungen offen sind, handelt es sich bei diesen Ansprüchen ebenfalls um sog. Insolvenzforderungen, die nach Verfahrenseröffnung zur Insolvenztabelle angemeldet werden können. Eine Erstattung ist rechtlich derzeit nicht mehr zulässig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens) ist eine Forderungsanmeldung rechtlich unzulässig, also noch nicht möglich.

Was passiert mit meiner Erstattung?

Dein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags ist eine Insolvenzforderung. Du kannst diese Forderung nach der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim dann bestellten Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Über den genauen Zeitpunkt und das Verfahren werden alle bekannten Kund:innen gesondert und proaktiv informiert.

Ich habe noch einen Gutschein - Was soll ich tun?

Leider ist dein Anspruch aus dem Gutschein genauso eine Insolvenzforderung. Du kannst diese Forderung nach der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim dann bestellten Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

Kann ich meine Buchung noch stornieren?

Alle Buchungen wurden von uns storniert. Du musst also nichts selbst stornieren.
Dein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags ist eine Insolvenzforderung. Möglicherweise kannst Du über Deinen Kreditkartenanbieter, PayPal oder check24.de eine Rückerstattung erhalten; siehe dazu die Hinweise oben unter “Daraus folgt”. Wenn Du Dein Geld nicht über Deinen Kreditkartenanbieter, PayPal bzw. check24.de zurückerhältst, kannst Du diese Forderung nach der förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim dann bestellten Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Derzeit - vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Forderungsanmeldung rechtlich unzulässig, also noch nicht möglich. Über den genauen Zeitpunkt und das Verfahren werden alle bekannten Kund:innen gesondert und proaktiv informiert.

Muss ich offene Rechnungen an Vanever weiterhin begleichen?

Ja. Ausstehende Rechnungen (offene Beträge oder Schadensrechnungen) müssen weiterhin beglichen werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter muss solche Forderungen notfalls gerichtlich beitreiben.

Allgemeine Infos zum vorläufigen Insolvenzverfahren

Die FreeVenture GmbH (Campervermietung Vanever) hat einen Insolvenzantrag gestellt. Zum Schutz des Unternehmensvermögens und zur Verhinderung möglicher nachteiliger Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Amtsgericht München hat das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1501 IN 3042/26 eingeleitet und Rechtsanwalt Rolf Pohlmann am 12.08.2026 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Hr. Pohlmann mit seinem Team hat die Aufgabe, die finanziellen Angelegenheiten unseres Unternehmens zu überwachen und das Vermögen im Gesamtgläubiger-Interesse zu sichern. Verfügungen über das Vermögen der FreeVenture GmbH bedürfen ab sofort seiner Zustimmung, um wirksam zu sein.

Was wir noch sagen wollten

Bis zuletzt haben wir alles daran gesetzt, Vanever zu erhalten, den Geschäftsbetrieb fortzusetzen und die bisher gebuchten Reisen möglich zu machen. Das ist uns leider nicht mehr gelungen. Wir wissen, dass das kein Trost ist, aber möchten uns trotzdem bei euch entschuldigen.
Wir werden aber weiterhin alles daran setzen, die Situation für alle Kundinnen und Kunden so transparent und so geordnet wie möglich zu gestalten.